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Subsections
Herrschaftsbeziehung zwischen Kriegeradel (Wehrstand) bzw. Kirche
und Bauern (Nährstand)
- militärisch: Erhaltung des Berufskriegeradels
- politisch: Herrenstellung des Kriegeradels
- ökonomisch: Produktion der Feudalrenten
(Produktrente: Zehent und Arbeitsrente: Robot, Fron)
Ländereien: als Lehen des Königs mit kollektiven Nutzungsrechten der
Bauern; organisiert in der Grundherrschaft bzw. Produktion, mit Ordnungsfunktion
und niederer Gerichtsbarkeit
Universalistisches Weltbild: christliche Offenbarung (10 Gebote),
Scholastik: Th. v. Aquin; Philosophie ist die Magd der Theologie:
erst unter Descarte ändert sich das (cogito ergo sum); Distributive
(ausgleichende) Gerechtigkeit (Diesseits-Jenseits): Sozialkritik
erübrigt sich
landwirtschaftliche Betriebsformen:
- Gutswirtschaft des Grundherrn mit Fronhof, Verwaltung und gewerblicher
Erzeugung
- Hauswirtschaft der Bauern in der Dorfgemeinschaft, genossenschaftliche
Grundlage, horizontale (gleichberechtigte) Gliederung
- als Realgemeinde aus der Notwendigkeit des Alltags entstanden
Verteilung der Nutzungsrechte im Gewanndorf (dem Urwald abgewonnen)
- an Besitzer der Hufe
Flurzwang: allgemeine Einigung über die Bewirtschaftung notwendig,
Dreifelderwirtschaft
- Nachbarschaftshilfe, Hilfe auch innerhalb der Großfamilie (heute
Spezialisierung)
Allmende (Wald, Weide, Wasser)
Feudalgesellschaft: 3 Stände (Klerus, Adelige, Bauern + Gesinde)
- Vertikale (patriarchalische) Führung der (geschützten) Minderberechtigten
(Gesinde); der Mann übernimmt die Vertretung nach außen.
- Nur der Hausvater (Bauer) ist gemeindefähig (=Vertreter nach außen):
In der Dorfschenke werden von ihnen Probleme besprochen und Erfahrungen
ausgetauscht.
- geschlossene Hauswirtschaft: man erzeugte selbst was man brauchte
(Grundbedürfnisse: Nahrung, Kleidung, Unterkunft), Autarkie (Bedarfsdeckung)
bis auf Eisen und Salz; sobald Märkte entstanden, wurde nicht mehr
nur für den eigenen Bedarf produziert
Beispiele: Bauern-, Handwerker-, Handels-Haus, Burg, Kloster, Herrscher-Haus
(Casa d'Austria)
- horizontal organisiert, genossenschaftliche Ordnung Gleichberechtigter
- privilegierte Landgemeinde der adeligen Herren - Landstände - Landhäuser
in den Bundeshauptstädten
- gesatzte Stadtgemeinde der Bürger, Gilden (für Kaufleute) und Zünfte
(Handwerker); Städte lösen sich aus aus der Grundherrschaft, die Macht
haben die Kaufleute
- reale Bauerngemeinde
- gewachsen an Flußübergängen, Straßenkreuzungen und Burgen gegründet
- Grundherr von städtischen Grundeigentümern (Patrizier=Händler) verdrängt
- dichte Siedlungsweise (um Marktplatz)
- gesatztes (Stadt-) Recht
- rechtlich freie Bürger, wirtschaftliche Abhängigkeit der Unterschichten
(Gesinde)
- rationellere Wirtschaft
Entfaltung des wirtschaftlichen Leistungswillens im 15. und 16. Jahrhundert
Zünfte bieten Schutz vor Wettbewerb (ab Spätmittelalter: geschlossene
Zünfte als Zwangsgenossenschaften - statische Orientierung)
- 1.
- Exklusivität: jedes Handwerk hat seine Gasse: Naglergasse, Schmidgasse,
Tuchlauben: Kontrolle durch Nachbarn
Gewerbeaufsicht: Qualität, Gesellenzahl, Höchstlöhne, gerechter Preis
- 2.
- Solidarität: sozial (wenn ein Meister krank wird, springt die Zunft
ein), kulturell (Meistersinger), religiös (Umzüge mit Zunftfahne)
- 3.
- Militär: Zünfte haben einen gewissen Bereich der Stadtmauer zu verteidigen;
Waffen: Pech, heißes Wasser, Spieße (Spießbürger)
Ideal: Gerechtigkeit (nicht Reichtum) vor Gott und den Mitmenschen
(Th. v. Aquin); standesgemäßes Auskommen
- starres Gesellschaftssystem
- keine Aufstiegsmöglichkeiten: Meister wurde man durch Geburt oder
Einheiraten
- Standesbewußtsein, Stolz auf den Stand in der Gesellschaft
- Akzeptanz des Standes durch die Religion
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Werner Scholz
1/31/1999